Der Energieausweis für Wohngebäude nach Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009)

 


Die EnEV 2009 verpflichtet Eigentümer, potenziellen Mietern oder Käufern einen gültigen und vollständigen Energieausweis zugänglich machen. Anspruch auf eine Kopie besteht nicht. Wer den Energieausweis nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Wer im selbstgenutzten Wohneigentum bleibt oder nicht neu vermietet, braucht keinen Energieausweis. Die Form des Ausweises ist in der EnEV 2009 vorgeschrieben. Der Ausweis umfasst vier Seiten. Im Anhang werden kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes empfohlen (Modernisierungsempfehlungen). Eine Energieberatung ist in der Erstellung des Energieausweises nicht inbegriffen. Der Energieausweis wird für das gesamte Wohngebäude erstellt. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

Der Energiebedarfsausweis - Die Energiebedarfskennwerte werden rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter Annahme von normierten Randbedingungen berechnet. Unterschieden wird hier zwischen vereinfachter und detaillierter Datenaufnahme und Datenberücksichtigung. Die Genauigkeit der verwendeten Daten wirkt sich auf die Berechnung und damit auf das Ergebnis aus. Die Vorteile dieses Ausweises: Zum einen sind die Kennwerte unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner; zum anderen beziehen sich die Modernisierungsempfehlungen auf die konkrete Bausubstanz. Zudem können eine oder zwei tatsächlich Variantenberechnungen vereinbart werden.

Der Energieverbrauchsausweis - Der Energieverbrauchskennwert wird rechnerisch auf der Grundlage geeigneter Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes ermittelt. Über Klimafaktoren werden die Verbrauchsdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet, sodass z. B. besonders harte Winter nicht zu einer schlechteren Bewertung des Gebäudes führen. Die Nachteile dieses Ausweises: Zum einen sind die Kennwerte abhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner; zum anderen sind die Modernisierungsempfehlungen eher allgemeiner Art.

Grundsätzlich besteht Wahlfreiheit bei der Art des Energieausweises. Nur für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, müssen Energiebedarfsausweise erstellt werden, wenn

- der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist und
- der energetischen Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht eingehalten wird.

Der Eigentümer kann Daten bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlichen sind. Der Aussteller darf diese nur verwenden, wenn keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit bestehen. Eine Besichtigung oder Begehung des Gebäudes ist nicht vorgeschrieben. Energieausweise gelten in der Regel zehn Jahre ab Ausstellungsdatum.

Am billigsten ist der Verbrauchsausweis. Ist jedoch eine Modernisierung geplant, so empfiehlt sich der Bedarfsausweis. Er kann konkretere Hinweise auf die Schwachstellen des Gebäudes geben und als Grundlage für eine weiter gehende Beratung dienen. Nach erfolgter Modernisierung kann er mit begrenztem Aufwand auf den neuesten Stand gebracht werden und den verbesserten Standard des Gebäudes dokumentieren. Bei Verkaufsverhandlungen dürfte der Bedarfsausweis ein verlässlicheres Dokument der energetischen Qualität des Gebäudes darstellen als die im Verbrauchsausweis umgerechneten Heizkostenbelege.

Die ermittelten Energiekennwerte basieren auf den zugrunde gelegten Daten und dem angewandten Rechenverfahren. Wird die Richtigkeit des Energieausweises z. B. nach einem Hausverkauf vom Käufer in Frage gestellt, so gewinnt die Form und Qualität der Datenerhebung eine besondere Bedeutung. Es empfiehlt sich daher eine Gesamtübersicht der verwendeten Eingangsdaten mit Angabe der Datenquellen in Auftrag zu geben.

Gerne stelle ich Ihren Energieausweis aus. Auf Wunsch auch mit dena-Gütesiegel.

Guetesiegel




Weitere Informationen:

Musterausweis mit Gütesiegel
download (pdf, 840 kB)
Flyer Energieausweis mit Gütesiegel
download (pdf, 251 kB)

Energieausweis für Gebäude (Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)
download (pdf, 221 kB)

Stichproben Verbraucherzentrale NRW
download (pdf, 219 kB)


 
   
   
Sebastian Cichon – Unabhängiger Gebäude-Energieberater für Würzburg und Unterfranken
Gerbrunner Weg 50 - 97074 Würzburg - Tel: 0931-4173671
 
letzte Aktualisierung: 22.05.2011